Pflegeberufegesetz – Beschluss im Bundestag am 27.06.2018
Der Bundestag hat am 27.06.2018 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in geänderter Fassung angenommen. Im Vergleich zum Kabinettsentwurf hat es keine wesentlichen Änderungen für die Krankenhäuser gegeben. Die vom Bundestag beschlossene Fassung finden Sie über folgenden Link.
Zur Verordnung muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Die Beratung ist für den 21.09.2018 geplant.