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QFR-RL – Strukturabfrage

Auf der Website www.perinatalzentren.org hat das IQTIG die Ergebnisse der ersten Strukturab­frage nach § 10 der QFR-RL veröffentlicht. Im Zeitraum zwischen dem 1. und dem 15. Januar 2018 führte das IQTIG bekanntlich im Auftrag des G-BA als zuständige Datenannahmestelle erstmals die verpflichtende Strukturabfrage bei Peri­natalzentren (PNZ) der Level 1, Level 2 und perinatalen Schwerpunkten durch.

Im ersten Jahr nahmen über 300 Einrichtungen der perinatologischen Versorgung an der Abfrage zum Jahr 2017 teil und übermittelten die entsprechenden Strukturdaten an das IQTIG. Der Bericht umfasst 844 Seiten! Im ersten Teil werden die Ergebnisse der einzelnen Versorgungsstufen über­sichtlich dargestellt. Im Anhang ab Seite 159 finden sich dann die detaillierten standortbezogenen Ergebnisse.

In der Zusammenfassung zur Neonatologie schreibt das IQTIG u.a. folgendes: „Im Bereich der neonatologischen ärztlichen Versorgung ist zu konstatieren, dass der überwie­gende Anteil der teilnehmenden PNZ Level 1 die vorgegebenen Anforderungen erfüllen konnte. Abweichungen traten insbesondere bei der Vorhaltung der entsprechenden Qualifikationen der neonatologischen ärztlichen Leitung sowie deren Stellvertretung auf (betrifft jeweils knapp 4 % der teilnehmenden PNZ Level 1, die diese Anforderungen 2017 nicht erfüllten). Die Anforderungen zur pflegerischen Versorgung wurden von einem Großteil der teilnehmenden Einrichtungen nicht erfüllt. Insbesondere die Einhaltung der Personalschlüssel zur intensivthera­piepflichtigen und -überwachungspflichtigen Betreuung der Frühgeborenen mit einem Geburtsge­wicht unter 1.500 g konnten etwa 64 % bzw. 55 % der Einrichtungen nicht erfüllen. In diesem Kon­text gab die Mehrheit der Perinatalzentren des Levels 1 (91 %) an, eine Mitteilung an den G-BA ge­geben zu haben, die eine Nichterfüllung der pflegerischen Anforderungen der Richtlinie unter I.2.2 anzeigte. Weitere Defizite zeigen sich zudem bezüglich des Einsatzes von mindestens einer Ge­sundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder eines Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers mit einer abgeschlossenen Fachweiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ in jeder Schicht (etwa 10 % der teilnehmenden PNZ Level 1 erfüllten diese Anforderung 2017 nicht) sowie bei der Einhaltung der Anforderung, für alle weiteren Patientinnen und Patienten auf der neonatologischen Intensivstation qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl  einzusetzen  (etwa  15 %  der  teil­nehmenden  PNZ  Level  1  erfüllten  diese  Anforderung nicht). Abschließend findet bei etwa 7 % der befragten PNZ Level 1 kein Personalmanagementkonzept Anwendung.“

Die Ergebnisse überraschen nicht, bestätigen sie doch im Kern das, was wir gegenüber dem G-BA und weiteren Beteiligten immer wieder betont haben, nämlich dass die jederzeitige Erfüllung der Personalvorgaben im Pflegedienst nach der bisherigen Definition in den meisten Perinatalzentren nicht oder noch nicht möglich ist und die geforderte Zahl der Gesundheits- und Kinderkranken­pfleger/-innen mit einer abgeschlossenen Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ auch auf absehbare Zeit nicht verfügbar sein wird.

Der komplette Bericht ist hier abrufbar: Link

Stand: 19.07.2018

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