Aktuelles zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hatten wir berichtet. Mittlerweile haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD eine Liste mit 17 Änderungsanträgen eingebracht, die in der Folge wohl zu einer leichten Verschiebung im Terminplan für das Gesetzgebungsverfahren geführt haben. Der weitere Zeitplan sieht jetzt wie folgt aus:
07.11.2018: Abschluss der Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestags (einschließlich Entscheidung über die Änderungsanträge)
08. oder 09.11.2018: 2./3. Lesung im Bundestag
14.12.2018: 2. Durchgang Bundesrat
Das Inkrafttreten zum 01.01.2019 dürfte aber durch diese Verschiebung um einige Tage nicht gefährdet sein.
Inhaltlich geht es bei den Anträgen u.a. um Klarstellung zu den Budgetauswirkungen des Personalnachweises in der Psychiatrie. Die vorgeschlagene Änderung wird allerdings von der DKG sehr kritisch gesehen, da sie keine Klarstellung der aktuellen Gesetzeslage darstelle, sondern den Personalkostennachweis in § 18 Absatz 3 Satz 3 BPflV grundsätzlich auch rückwirkend neu definiere. Im Ergebnis würde dies zu einer deutlichen Verschlechterung für die Krankenhäuser führen.
Weitere Punkte sind z.B. Verjährungsregelungen, Weiterentwicklung und Veröffentlichungspflichten zu den Pflegepersonaluntergrenzen sowie eine Regelung, dass das DIMDI Klarstellungen der Formulierung insbesondere zum OPS auch mit Wirkung für die Vergangenheit vornehmen kann, um für Rechtssicherheit bei abgeschlossenen Abrechnungsverfahren zu sorgen.
Den kompletten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD können Sie bei Interesse hier nachlesen: Link