
G-BA verlängert Übergangsfrist
Beschluss zur QFR-RL vom 19.09.2019 veröffentlicht
Der G-BA hat auf seiner Website den konkreten Beschlusstext zu den Änderungen in den §§ 1, 6, 8, 10 und 11 sowie in Anlage 2 der QFR-RL veröffentlicht. Den Wortlaut können Sie hier nachlesen: PDF
Alle Details zum Beschluss haben wir per Mitgliederrundschreiben ausführlich kommentiert. Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten:
Die am 19.09.2019 vom G-BA beschlossenen Änderungen der QFR-RL sind überwiegend positiv zu bewerten und offensichtlich Folge einer Versachlichung der Diskussion durch die Ergebnisse aus den klärenden Dialogen. Insofern ist auch zu begrüßen, dass der klärende Dialog fortgesetzt wird, auch wenn dies mit bürokratischem Aufwand verbunden ist. Die bisherigen Verbesserungen rechtfertigen den Aufwand. Allerdings sollte die Fortsetzung baldmöglichst entweder zeitlich befristet oder inhaltlich „abgespeckt“ werden.
Die Fristen bis zu einer 100%igen Erfüllung, auch unter den neuen Ausnahmebedingungen, halten wir für zu kurz, aber das wird der klärende Dialog zeigen.
Das Festhalten an der pflegerischen Qualifikation Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in ist ausdrücklich zu begrüßen. Die zeitlich und hinsichtlich der Anzahl sehr begrenzte Ausnahme zur Anerkennung von Gesundheits- und Krankenpflegern/-innen ist der Realität in den Perinatalzentren geschuldet und kann so akzeptiert werden.
Was u.E. fehlt, ist eine dauerhafte hälftige Anerkennung von langjährig erfahrenen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/-innen bei der Ermittlung der Fachweiterbildungsquote über den 01.01.2017 hinaus. Hier wird es absehbar bald zu Problemen bei der Erreichung der Weiterbildungsquote kommen.
Auch grundsätzliche Fragen, wie die Beschränkung der Richtlinie auf Frühgeborene <1.500 g oder die Absenkung der Grenze zwischen Versorgungstufe I und II auf ein Geburtsgewicht von 1.000 g wurden (noch) nicht angepackt.