
Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
Änderung von §§ 3 und 4 sowie OPS-Anpassung 2020
Mit Beschluss vom 19.12.2019 will der G-BA Änderungen in § 4 Abs. 6 bis 8 der KiHe-RL zur Vereinheitlichung der in den Strukturqualitätsrichtlinien des G-BA geregelten Personalanforderungen an die Intensivpflege vornehmen. Diese Änderungen in den vorgenannten Regelungen erfordern laut Begründung des G-BA zugleich eine entsprechende Anpassung der Anlage 3 der Richtlinie (Checkliste für das Nachweisverfahren gemäß § 7 KiHe-RL).
Darüber hinaus soll in § 3 Abs. 1 ein Satz 2 neu aufgenommen werden. Vor dem Hintergrund, dass Anlage 1 der Richtlinie den OPS-Kode 5-357.0 (Ductus arteriosus apertus (Botalli)) auflistet, soll mit Satz 2 (neu) eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass der operative Verschluss des isolierten persistierenden Ductus arteriosus (PDA) beim Frühgeborenen zwar ein herzchirurgischer Eingriff darstellt, dieser jedoch im Sinne der KiHe-RL bei herzkranken Kindern gemäß § 1 Abs. 2 nicht relevant ist. Durch die jährliche Aktualisierung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) und des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist die Übernahme der neuen ICD-10-GM- und/oder OPS-Kodes 2020 in die bestehenden Richtlinien und Regelungen des G-BA erforderlich. Dies betrifft auch die KiHe-RL, die in Anlage 1 OPS-Kodes enthält.