Referentenentwurf PpUGV 2023
Keine Entlastung der Pädiatrie von Doppeldokumentation
Mit Datum 21.10.2022 legt das BMG einen Referentenentwurf mit Änderungen zur PpUGV ab 2023 vor. Der Entwurf sieht eine Ausdehnung der pflegesensitiven Bereiche auf die Fachgebiete Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie vor. Mit der Einführung dieser neuen Bereiche sollen nach Berechnungen des InEK ca. 90% aller Krankenhausfälle von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt sein, sodass seitens des Verordnungsgebers unerwünschte Personalverschiebungen weitgehend vermieden würden. Damit wäre also praktisch fast das gesamte Krankenhaus immer ein pflegesensitiver Bereich.
Darüber hinaus soll die spezifische Regelung zur QFR-RL in § 1 Abs. 3 entfallen und durch eine generelle Regelung zu G-BA-Vorgaben wie folgt ersetzt werden:
„(3) Die Pflegepersonaluntergrenzen finden keine Anwendung, wenn die jeweils geltenden und im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses eine niedrigere Anzahl von Patientinnen und Patienten im Verhältnis zu einer Pflegekraft festlegen.“
Keinerlei Berücksichtigung fand hingegen bisher im Entwurf die von den Verbänden mehrfach geäußerte Kritik zu den Regelungen für die „Pädiatrie“. Wir haben daher per Stellungnahme erneut unsere Vorschläge eingebracht, die doppelte und unnötige Dokumentationen vermeiden würden.
In den Stellungnahmeverfahren für 2021 und 2022 mussten wir allerdings zur Kenntnis nehmen, dass das BMG überhaupt nicht auf unsere Vorschläge und Kritikpunkte reagierte. Es ist zu befürchten, dass das auch in diesem Jahr so sein wird. Von Bürokratieabbau nach wie vor keine Spur.