Pflegepersonal-untergrenzen
Zweite Änderungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlich und damit seit dem 10.11.2022 in Kraft getreten.
https://www.gesetze-im-internet.de/ppugv_2021/BJNR235700020.html
Damit wird die PpUGV ab 2023 auf die pflegesensitiven Bereiche der Fachgebiete Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie ausgedehnt.
Die von den Verbänden mehrfach geäußerte Kritik zu den Regelungen für die „Pädiatrie“, insbesondere für Perinatalzentren, die als „Mischstationen“ betrieben werden, fand keine Berücksichtigung. Hier kommen nach wie vor in einer Station mehrere Pflegepersonalschlüssel nebeneinander zur Anwendung und führen weiterhin zu einem hohen Doppeldokumentations- und Planungsaufwand. Offensichtlich interessiert das niemanden im BMG. Bürokratieabbau geht anders.