Kinderklinik-Finanzierung
Von 300 Mio. € kommen nur ca. 200 Mio. € in den Kinderkliniken an
Am 02.12.2022 hat der Bundestag das Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes beschlossen. Die Debatte ergab wenig Neues. Allerdings gab es gegenüber der letzten Fassung vom 08.11.2022 aufgrund der Anhörung und Beratungen im Gesundheitsausschuss doch noch einige Änderungen.
Neben der Tatsache, dass die zusätzlichen Mittel nicht gezielt an Fachabteilungen für Kinder und Jugendliche gebunden sind, die die teuren Strukturen vorhalten, sondern an alle Krankenhäuser, die irgendwie Kinder behandeln, verwundert nach wie vor die Begründung für die Beschränkung auf die Altersgruppe >28 Tage. Der offizielle Begründungstext dazu:
„Die Vorgabe der maßgeblichen Fälle für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen orientiert sich an der durch das InEK praktizierten Eingrenzung der Gruppe der Kinder und Jugendliche mittels Altersgrenze. Neugeborene und Säuglinge im Alter unter 28 Tage werden davon abweichend jedoch nicht umfasst, da für geburtshilfliche Leistungen eine gesonderte finanzielle Förderung vorgesehen ist.“
Dass Neonatologie und Geburtshilfe 2 völlig verschiedene Fachrichtungen und demzufolge auch 2 völlig verschiedene Fachabteilungen einer Klinik sind, müsste eigentlich auch im BMG und in der Politik im Sinne von Basiswissen bekannt sein. Man kann angesichts solcher Formulierungen nur ungläubig den Kopf schütteln.
Fakt bleibt, dass von den für die Kinderkliniken zugesagten zusätzlichen 300 Mio. € für 2023 und 2024 zwischen 25 und 30% gar nicht in den Kinderkliniken ankommen.
Außerdem führen die komplizierten Ausgleichsmechanismen im neuen § 4a KHEntgG bei Kliniken, die im Vergleich zu 2019 mehr Leistungen erbringen, dazu, dass sie wenig oder gar nicht profitieren.
Warum das so geregelt wurde und nicht vergleichbar einfach, wie für die Geburtshilfe, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Eine nachvollziehbare Begründung gibt es nicht.
Für den 2. Durchgang im Bundesrat am 16.12.2022 wird nicht mehr mit Änderungen gerechnet.
Es bleibt dabei: Gut gemeint, aber schlecht gemacht!