Vorschläge zur ambulanten Notfallversorgung
Kindernotfallversorgung berücksichtigt
Am 13.02.2023 wurden die Vorschläge der Regierungskommission zur ambulanten Notfallversorgung der Öffentlichkeit vorgestellt:
Vierte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission
Die Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat, werden im Dokument ab Seite 10 aufgelistet. Für die Kinderkliniken und Kinderabteilungen ist Ziel Nr. 11 von besonderer Bedeutung:
„Damit die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen flächendeckend sichergestellt werden kann, empfiehlt die Regierungskommission den Aufbau integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ). Diese sind an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Krankenhäusern mit einer pädiatrischen Abteilung einzurichten, welche die Voraussetzungen des Moduls Notfallversorgung Kinder erfüllen.“
Im Gegensatz zur Notfallversorgung bei Erwachsenen ist damit die ambulante Kindernotfallversorgung auch für Kinderabteilungen vorgesehen, die lediglich über eine Anerkennung für die Basisnotfallversorgung nach § 25 Abs. 2 der Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstufen in Krankenhäusern verfügen.
In der Konkretisierung auf Seite 16 wird dies ausdrücklich vorgeschlagen:
„…Dies umfasst auch Häuser der Basisnotfallversorgung, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. KINZ sind analog zu INZ (s. 3.2.2.) strukturiert. Die Dienstzeiten sind hier ggf. bedarfsgerecht auszurichten. In allen übrigen INZ ist 24/7 eine telemedizinische Verbindung zu einem KINZ sicherzustellen.“
Die Finanzierung soll zudem neu geregelt werden. In Ziel Nr. 16 ist folgendes formuliert:
„Die Notfallversorgung von Erwachsenen und Kindern ist unter Einbeziehung einer Vorhaltekomponente bedarfsgerecht zu finanzieren.“
Hier zunächst die wesentlichen Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen:
Flächendeckender Aufbau von integrierten Leitstellen (ILS)
- Hilfesuchende, die sich in einem Notfall an den Rettungsdienst (112) oder an den kassenärztlichen Notdienst (116117) wenden, sollen initial durch eine integrierte Leitstelle nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden.
- Aufgrund unmittelbarer Erreichbarkeit rund um die Uhr, guter medizinischer Beratung und telemedizinischer ärztlicher Hilfe sowie verbindlicher Terminvermittlung sollen ILS für Betroffene so attraktiv sein, dass sie primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden.
- Durch von medizinisch qualifizierten Fachkräften in den ILS vorgenommene standardisierte, wissenschaftlich validierte, softwaregestützte und qualitätsgesicherte Ersteinschätzung soll eine Über- oder Unterversorgung von Notfällen verhindert werden. Gleichzeitig werden die knappen Ressourcen optimal genutzt. Notaufnahmen in Krankenhäusern sollen so möglichst nur von Hilfesuchenden genutzt werden, die diese komplexen Strukturen wirklich benötigen.
Aufbau von sog. integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung
- INZ sollen aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notfallpraxis sowie einem „Tresen“ als zentrale Entscheidungsstelle bestehen.
- Durch den Aufbau von INZ an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung (insgesamt derzeit rd. 420 in Deutschland) sollen Patientinnen und Patienten durch eine bedarfsgerechte Steuerung den richtigen Strukturen zugewiesen werden – entweder in die Notaufnahme des Krankenhauses oder die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung.
- Die Beteiligung sowohl der KVen als auch der Krankenhäuser am INZ ist verpflichtend. Damit ist sichergestellt, dass die Lasten gleich verteilt werden.
- Zudem sollen integrierte Notfallzentren für Kinder- und Jugendmedizin (KINZ) an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Krankenhäusern mit einer pädiatrischen Abteilung aufgebaut werden.
Die vorgeschalteten ILS sollen mit standardisierten, wissenschaftlich validierten, softwaregestützten und qualitätsgesicherten Ersteinschätzungsinstrumenten durch medizinisch qualifizierte Fachkräfte Dringlichkeit und unmittelbarer Handlungsbedarf transparent ermitteln. In angepasster Form seien diese auch für die Kinder- und Jugendmedizin geeignet. Also auch hier wurde zumindest an die besonderen Anforderungen beim Kindernotfall gedacht.
Kritisch könnte es mit den Mindestöffnungszeiten werden, die auch für die KINZ gelten sollen, allerdings bei Häusern der Basisnotfallstufe mit Bedarfsanpassung. Zudem sollen die Öffnungszeiten in einem regionalen Gremium abgestimmt werden.
Zur Finanzierung schlägt die Kommission 2 Varianten vor. In Variante 1 werden KV-Praxen und Notaufnahmen innerhalb der jeweils bestehenden Systeme vergütet. Für die Kliniken soll sie sich dann aus einer 60-prozentigen Vorhaltepauschale und einer fallbezogenen Pauschale zusammensetzen.
Variante 2 sieht eine grundlegende Reform des Vergütungssystems vor, bei dem sowohl KV-Praxen als auch Notaufnahmen aus einem gemeinsamen Finanzierungstopf nach einheitlichen Kriterien vergütet werden. Wie dies aber genau auszugestalten wäre, konkretisiert die Kommission allerdings nicht.
Es bleibt festzuhalten, dass der Vorschlag viele positive Aspekte für die Kinderkliniken enthält. Hoffen wir, das diese bis zur Umsetzung in gesetzliche Regelungen erhalten bleiben.