Mindestmengen-regelungen der Perinatalzentren Level 1 ab 2024 – unverändert -
Der Antrag der Ländervertretung auf Wiederaufnahme der Beratungen im Unterausschuss Qualitätssicherung und der AG Mindestmengen zu den Mindestmengenregelungen der Perinatalzentren Level 1 ab 2024 wurde abgelehnt.
Mit entscheidend in der Ablehnung des Antrages war, dass es keine neuen Erkenntnisse seit der letzten Beschlussfassung gibt. Für Interessierte folgender link: