Ersteinschätzung für Notfälle
Zu viele rechtswidrige Regelungen führten dazu, dass das BMG zwei Tage vor Fristablauf die Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle gestoppt hat. Somit kann die Richtlinie für ein standardisiertes und qualifiziertes Ersteinschätzungsverfahren nicht wie vorgesehen kommendes Jahr in Kraft treten. Da in dieser, vom G-BA vorgelegten Richtlinie, die pädiatrischen Belange und täglichen Gegebenheit in den Notaufnahmen der Kinderkliniken nicht berücksichtigt wurden, bleibt jetzt zu hoffen, dass wir in den weiteren Entwicklungen mitwirken können.