Kinderkliniken im Fokus der Regierungs- kommission
Die Regierungskommission hat weitere konkrete Empfehlungen für notwendige Reformen im Krankenhausbereich vorgelegt und die Pädiatrie in der aktuellen Stellungnahme wieder in den Fokus gestellt. Die ersten kurzfristigen Sofortmaßnahmen, die bis 2024 zu einer spürbaren Entlastung führen sollen im Jahr 2025 durch neue Strukturen wie den Vorhaltekosten- und der Fallpauschalen-basierten Finanzierung einen Aufschlag beinhalten. Dabei ist ein Aufschlag von bis zu 20% vorgesehen. Kritisch anzumerken hierbei ist, dass dies ein Mindest-Aufschlag sein müsste! Positiv anzumerken ist, dass die Regierungskommission empfiehlt Behandlungen in der konservativen oder operativen Kinder- und Jugendmedizin bis zum Wirksamwerden der Krankenhausfinanzierungsreform mit einem erhöhenden Faktor auf die DRG-Erlöse zu vergüten. Dabei sollen zur Kalkulation der Kosten die Fallpauschalen in pädiatrischen und kinderchirurgischen Abteilungen (abgegrenzt von der Behandlung von Kindern in Erwachsenenabteilungen) separat ausgewiesen werden.
Hervorzuheben ist zudem, dass die Kinder- und Jugendmedizin in der Regierungskommission und der Politik (weiterhin) als „besonders“ angesehen wird, allerdings fehlt eine deutliche Aussage zum Umgang mit den in der 3. Stellungnahme der Regierungskommission vorgesehenen Leistungsgruppen. Wir sehen nach wie vor die Pädiatrie im Vergleich zur Erwachsenenmedizin unzureichend abgebildet und setzen darauf, dass die Politik ihr Versprechen sich um Kinder und Jugendliche „besonders“ zu kümmern einlöst. Link zur 6. Sechste Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne
und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung