RSV Propyhlaxe- verordnung veröffentlicht
Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren
Im Bundesgesetzblatt wurde am 1. September 2024 mit Nr. 278 die
Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV-Prophylaxeverordnung) veröffentlicht.
Somit verordnet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach Anhörung der Ständigen Impfkommission und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, dass Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab enthalten, zur Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren, haben.
Unklar ist aber bis dato wie die Vergütung in den Kliniken geregelt werden wird.