Begleitpersonen Zuschlag erhöht!
Die Vertragsparteien (DKG, GKV-SVB) auf Bundesebene hatten sich im Jahr 2004 auf eine Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen verständigt, die zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Seitdem kann für die medizinisch notwendige Mitaufnahme von Begleitpersonen ein Zuschlag in Höhe von 45 Euro je Berechnungstag abgerechnet werden. Ergänzend wurde im Jahr 2012 eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, die neben der aus medizinischen Gründen notwendigen Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten auch die Mitaufnahme einer Pflegekraft nach § 11 Absatz 3 SGB V regelt.
Die Zuschlagshöhe ist seit 2005 unverändert. In mehreren Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband – auch unter Beteiligung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) – konnte mit dem GKV-SV auch angesichts der aktuellen und vergangenen Kostensteigerungen eine Erhöhung des Zuschlages von 45 Euro auf 60 Euro ab dem Jahr 2025 vereinbart werden.
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