
Qualitätssiegel SPZ „wegweisend“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe SPZ-Leiter,
hiermit laden wir Sie herzlich ein, sich an der 3. Bewertungsrunde für das Qualitätssiegel SPZ „wegweisend“ 2027-2028 zu beteiligen. Der Einreichungszeitraum läuft vom 01.07.2026 bis 30.09.2026.
Ziel dieses Qualitätssiegels ist, welches die DGSPJ in Zusammenarbeit mit der GKinD geschaffen hat, im Sinne einer Zertifizierung, ein bundesweites Markenzeichen für SPZ zu etablieren. Somit soll die Corporate Identity aller SPZ gefördert und eine Transparenz hinsichtlich der Strukturen der SPZ sowohl nach innen aber vor allem nach außen geschaffen werden. Das Qualitätssiegel bietet Orientierung, Sicherheit und Vertrauen für Patienten:innen, dient der Reputation und fördert die Kommunikation mit diversen Stakeholdern im Gesundheitswesen. Die Basis für das Qualitätssiegel ist, die durch die DGSPJ im aktuellen Altöttinger-Papier definierten, strukturellen Charakteristika eines SPZ, welche u.a. die Qualität und Quantität der Ressourcen, die zur Leistungserbringung notwendig sind, zu erfassen.
Anfang Mai 2023 hat sich die Bewertungskommission für das Zertifizierungsverfahren des Qualitätssiegel SPZ gebildet und konstituiert. Die Bewertungskommission besteht aus sieben Personen und setzt sich wie folgt zusammen: ein Delegierte:r des Sprecherrats der BAG- SPZ, des Sprecherteams der BAG-Psych., des Vorstands des DGSPJ e.V., der Geschäftsführung von GKinD, sowie 3 Delegierte aus den jeweils Landesarbeitsgemeinschaften der SPZ (analog der früheren Regionalkonferenzen). In der ersten Sitzung wurde Herr Dr. Helmut Hollmann als Sprecher der Bewertungskommission gewählt, die Zusammenarbeit und Arbeitsweise festgelegt, sowie ein Zeitplan vereinbart.
GKinD und die DGSPJ kooperieren sehr eng und wir möchten Sie hiermit einladen, sich an der Zertifizierung für das SPZ-Qualitätssiegel „wegweisend“ 2027-2028 zu beteiligen. Die eingereichte Checkliste wird von der Bewertungskommission gesichtet und ausgewertet. Die Kommission entscheidet anhand der gemachten Angaben und im Einzelfall mittels einer Vor-Ort-Begehung, ob einem SPZ das Qualitätssiegel erteilt werden kann. Das Qualitätssiegel wird dann, bei positiver Entscheidung, durch die DGSPJ vergeben.
Die benötigen Zugangsdaten zur Checkliste und weitere Infos erhalten Sie bei GKinD, Frau Schneider (christiane.schneider(at)gkind.de).
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
das GKinD -Team