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Voll-Mitglied kann jede juristische oder natürliche Person werden, die im Gebiet der Europäischen Union oder der Schweiz ein Kinderkrankenhaus, eine Kinderabteilung oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum betreibt.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Vollmitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel einmal jährlich in der ersten Jahreshälfte zu einer ordentlichen Versammlung zusammen, um den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorstandes entgegen zu nehmen und wichtige Grundsatzentscheidungen für den Verein zu treffen.

Die Mitgliederversammlung wählt alle 4 Jahre einen Vorstand.

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